AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

  • 1 Geltungsbereich & Abwehrklausel
  1. Für die Geschäftsbeziehung zwischen Cirou GmbH, Edisonstr.6 85716 Unterschleißheim, Deutschland und dem Kunden (nachstehend als Kunde oder Nutzer benannt) gelten die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der jeweils auf der Internetseite, in den Geschäftsräumen und in den Fahrzeugen der Cirou Chauffeurservice München GmbH einsehbaren Fassung.
  2. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden zurückgewiesen, außer Cirou Chauffeurservice München GmbH hat der Geltung schriftlich zugestimmt.
  3. Durch den Zugriff auf die Internetseite www.cirou.de und die dazugehörigen Seiten (nachstehend als “Webseite” oder „Internetauftritt“ benannt), bestätigen Sie, diese Bestimmungen gelesen zu haben.
  4. Cirou Chauffeurservice München GmbH behält sich das Recht vor, die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft jederzeit zu ändern oder zu erneuern. Auf den Internetseiten, in den Geschäftsräumen und in den Fahrzeugen des Cirou Chauffeurservice München GmbH ist die jeweils aktuelle Version der Allgemeinen Geschäftsbedingungen vom Zeitpunkt ihrer Geltung an einsehbar.
  5. Bei Fahrten ins Ausland verpflichtet sich der Fahrgast/ die Fahrgäste im Besitz von gültigen Ausweispapieren, Visum oder Aufenthaltsnachweis zu sein.
  • 2 Vertragsgegenstand & Zustandekommen des Vertrages
  1. Angebote des Anbieters sind, wenn nichts anderes schriftlich vereinbart ist, stets freibleibend. Der Kunde hat die Möglichkeit seine Beauftragung schriftlich, in elektronischer Form oder mündlich zu erteilen. Ein Vertrag kommt erst mit schriftlichen oder in elektronischer Form abgegebenen Buchungsbestätigung des Auftrages durch den Anbieter zustande. Weicht der Inhalt der Bestätigung von dem des Auftrages ab, stellt dies ein neues Angebot an den Kunden dar.
    Sollte die Annahme einer Bestellung auf Grundlage eines Druck-, Rechen- oder Schreibfehlers erfolgt sein, behält sich Cirou Chauffeurservice München GmbH den Rücktritt vor.

Durch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird das Zustandekommen des Vertrages und die vertragliche Beziehung des Anbieters mit dem Kunden geregelt.

  1. Cirou Chauffeurservice München GmbH bietet folgende Leistungen an:

Beförderung von Personen mit Fahrzeugen, Chauffeurservice mit Taxi und Mietwagen, Flughafentransfer, Transferservice, Messefahrten, Tages- und Fernfahrten, Eventfahrten, Abholservice, Ausflugsfahrten, Besorgungsfahrten, Sightseeingtour.

  1. Die Leistungspflichten des Anbieters gegenüber dem Kunden bestimmen sich nach der Auftragsbestätigung des Anbieters und der Buchung des Kunden. Das Leistungsangebot des Anbieters umfasst die Bereitstellung des vereinbarten Fahrzeugs nebst Fahrer und die Durchführung der Beförderung zu dem vereinbarten Zielort oder Zweck. Die Anwendung des Werkvertragsrechtes wird ausgeschlossen.
  2. Von dem Leistungsangebot des Anbieters sind ausgeschlossen:
  3. a) die Beaufsichtigung der zu befördernden Personen, insbesondere von Kindern, Jugendlichen und hilfsbedürftigen Personen,
  4. b) die Beaufsichtigung von mitgeführtem Gepäck, Handgepäck und sonstigen Sachen der beförderten Personen, die der Kunde mitführt oder nach Beendigung der Beförderung bei dem Anbieter zurücklässt,
  5. c) Auskunft über Devisen-, Pass-, Visa-, Zoll- und Gesundheitsvorschriften sowie die Einhaltung der sich daraus ergebenden Verpflichtungen.
  6. Leistungsänderungen durch den Anbieter, die nach Zustandekommen des Vertrages erforderlich werden um die Vertragspflichten zu erfüllen, sind zulässig, wenn die Umstände, die zur Leistungsänderung führen, vom Anbieter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt worden sind und dem Kunden dies zuzumuten ist. Der Anbieter ist verpflichtet dem Kunden Änderungen unverzüglich nach dessen Kenntniserlangung mitzuteilen.
  7. Angaben aus Prospekten, Preislisten und vergleichbaren Inhalten und Informationen sind nur Vertragsbestandteil, wenn dies ausdrücklich vereinbart wird. Die Beförderung des Kunden und der Fahrgäste erfolgt nach den Vorschriften der StVO und dem PBefG. Die Fahrgäste haben die Weisungen vom Cirou Chauffeurservice München GmbH oder dem Fahrer Folge zu leisten. Beachten die Fahrgäste die Weisungen nicht oder stellen sie eine Gefährdung nach der StVO, oder der Sicherheit des Straßenverkehrs durch Beeinträchtigungen des Fahrers dar, ist Cirou Chauffeurservice München GmbH berechtigt, sie von der Beförderung auszuschließen. In diesem Fall berechnet Cirou Chauffeurservice München GmbH den vollen Fahrpreis einschließlich des Kilometerpreises und aller Neben- und Sonderleistungen.
  • 3 Kontakt, Nutzung und Buchung
  1. Der Nutzer kann über die Internetseite www.cirou.de eine Personenbeförderungsdienstleistung des Anbieters auswählen. Der Anbieter bietet seine Beförderungsleistungsangebote inklusive seiner Qualifikationen, Fahrzeuge, Preis und sonstiger leistungsrelevanter Merkmale an. Der NUTZER kann über die Internetseite des Anbieters nach verfügbaren Fahrzeugen und Beförderungskapazitäten suchen, diese auswählen und über die Plattform buchen.
  2. Die Buchung der Beförderungsleistung über die Internetplattform erfolgt in den nachfolgenden Schritten:

– Abholort und Ziel eingeben

– Datum und Uhrzeit eingeben

– Preis und Fahrzeug ermitteln

– Zahlungsart wählen und buchen

– Buchungsbestätigung erhalten

  1. Der Kunde erhält nach Durchführung aller Eingaben eine vorläufige und unverbindliche Reservierungsbestätigung nebst den Allgemeinen Geschäftsbedingungen per E-Mail übermittelt.
  • 4 Rechte und Pflichten des Nutzers
  1. Die Registrierung auf der Internetplattform durch den Nutzer ist kostenlos. Nach erfolgter Registrierung ist der Nutzer berechtigt die bereitgestellten Leistungen des Anbieters zu nutzen. Für eine Registrierung hat der Nutzer folgende wahrheitsgemäße und vollständige Angaben auf der Internetplattform zu machen.

– Vorname und Nachname

– Anschrift

– Telefonnummer

Änderungen der angegebenen Daten sind in dem Nutzerkonto durch den Nutzer umgehend zu aktualisieren.

  1. Der Nutzer hat nach Erhalt der Buchungsdaten diese mit der Buchungsbestätigung abzugleichen. Der Nutzer ist verpflichtet Abweichungen der Buchungsbestätigung, eine Stornierung, seine oder eine Verspätung des Fahrers, sowie ein Nichterscheinen des Fahrers am Treffpunkt umgehend dem Anbieter zu melden.
  2. Dem Nutzer wird die Nutzung der Internetseite im Rahmen der Allgemeinen Nutzungsbedingungen eingeräumt. Der Nutzer ist nicht berechtigt Inhalte der Internetseite durch Download oder auf sonstige Weise zu sichern, zu vervielfältigen, zu ändern oder zu dekompilieren, soweit dies nicht durch 69 d, e Urheberrechtsgesetz erlaubt ist.
  3. Der Nutzer verpflichtet sich Daten (z.B. Fahrerkontaktdaten), die im Rahmen der Nutzung der Internet-Plattform erlangt wurden, nicht an Dritte weiterzugeben oder in irgendeiner Weise kommerziell zu verwenden.
  4. Der Nutzer gewährleistet, dass er die Dienste nicht in einer Weise nutzt, die den Server oder die verbundenen Netzwerke des Anbieters schädigt, deaktiviert, überlastet oder in sonstiger Weise beeinträchtigt. Verstößt der Benutzer gegen die eingeräumten Nutzungsrechte, so erlischt sein Recht zur Nutzung mit sofortiger Wirkung und fällt automatisch an den Anbieter zurück.
  5. Die Bereitstellung der technischen Voraussetzungen zum/zur ordnungsgemäßen und fehlerfreien Empfang/Nutzung obliegt dem Nutzer. Dies betrifft im Wesentlichen die von ihm eingesetzte Hardware und Betriebssystemsoftware.
  6. Bei einem Verstoß gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder der Nutzerpflichten ist der Anbieter berechtigt das Nutzerkonto zu lö
  • 5 Preise
  1. Es gilt der bei Vertragsabschluss vereinbarte Preis. Der Nutzer erhält bei Abschluss des Beförderungsvertrages und Zahlung des Beförderungspreises eine Rechnung in seinem Nutzerkonto eingestellt oder wenn er über ein solches nicht verfügt an seiner angegebenen Emailadresse übermittelt.
  2. Alle im Zusammenhang mit der vereinbarten Leistung üblicherweise anfallenden Nebenkosten (z. B. Straßen- und Parkgebühren, Übernachtungskosten für den/die Fahrer) sind im Preis enthalten, es sei denn, es wurde etwas Abweichendes vereinbart.
  3. Mehrkosten, die aufgrund der vom Kunden gewünschter Leistungsänderungen anfallen, werden zusätzlich berechnet.
  4. Die Geltendmachung von Kosten, die dem Anbieter aufgrund von Beschädigungen oder Verunreinigungen entstehen, bleibt unberührt.
  5. Bei Zahlungsverzug ist Cirou Chauffeurservice München GmbH dazu berechtigt den gesetzlichen Verzugszinssatz und eine Mahnpauschale von 10,00 EUR zu berechnen.
  6. Alle Preisangaben verstehen sich, wenn nicht anders angegeben, in EURO und einschließlich der Umsatzsteuer in gesetzlicher Hö
  • 6 Bezahlung

Der Kunde ist mit Vertragsschluss verpflichtet, die für diese Leistungen vereinbarten Preise an den Anbieter zu zahlen. Dies gilt auch für abgerechnete Leistungen und Auslagen Dritter. Die vereinbarten Preise verstehen sich inklusive der jeweils geltenden Umsatzsteuer. Dem Kunden stehen die nachfolgenden Zahlungsarten zur Verfügung:

Prepaid mit PayPal: Die Zahlung des Rechnungsbetrages erfolgt über den Online-Anbieter PayPal. Hierfür ist eine Registrierung des Kunden erforderlich. Nach Legitimierung mit den Zugangsdaten kann die Zahlungsanweisung an den Anbieter erfolgen. Weitere Hinweise erhält der Kunde in dem jeweiligen Bestellvorgang.

Prepaid mit Kreditkarte: Der Anbieter akzeptiert Visa, MasterCard und American Express. Die Belastung Ihrer Kreditkarte erfolgt automatisch mit der Prüfung der Kreditkarte im Moment der Bestellung. Bei Eingabe einer neuen Kundenadresse wird eine erneute Eingabe der Zahlungsdaten erforderlich.

Zahlung mit Kreditkarte: Die Zahlung mit Kreditkarte erfolgt durch den Fahrer, der zur Entgegennahme des Fahrpreises berechtigt ist.

  • 7 Leistungen und Vertragspflichten
  1. Umfang und Inhalt der Leistungen gehen aus der jeweiligen Buchungsbestätigung und Leistungsbeschreibung sowie dem Vertrag hervor.
  2. Änderungen oder Abweichung einzelner Leistungen vom vereinbarten Vertragsinhalt, die nach Vertragsabschluss aus durch uns nicht zu vertretenden Gründen notwendig werden, sind zulässig, sofern sie die Veranstaltung nicht erheblich beeinträchtigen und in ihrer Gesamtheit unverändert lassen. Wir werden Sie von etwaigen Leistungsänderungen unverzüglich in Kenntnis setzen.
  3. Cirou Chauffeurservice München GmbH behält sich vor, die ausgeschriebenen und mit Vertragsabschluss bestätigten Preise in dem Maße zu ändern, wie sich Preise Dritter für gebuchte Leistungen ohne Verschulden des Anbieters ändern. Dies betrifft insbesondere Beförderungspreise durch erhöhte Treibstoffkosten, Hafengebühren oder Wechselkursänderungen. Preiserhöhungen sind nur zulässig, sofern sie bei Vertragsabschluss noch nicht absehbar waren. Die Gründe für Preiserhöhungen sind durch den Anbieter im Einzelnen nachzuweisen.
  • 8 Rücktritt, Kündigung vor Beförderungsantritt
  1. Der Kunde kann vor Beförderungsantritt von dem Beförderungsvertrag zurücktreten. Im Falle eines Rücktrittes durch den Kunden hat der Anbieter statt des vereinbarten Entgeltes Anspruch auf eine angemessene Entschädigung. Die Höhe der Entschädigung bestimmt sich nach dem vereinbarten Entgelt abzüglich der ersparten Aufwendungen des Anbieters.

Der Anbieter ist berechtigt den Entschädigungsanspruch wie nachfolgend zu pauschalisieren und geltend zu machen:

Die Stornierung der gebuchten Fahrten, wenn zwischen der Stornierung und der Abfahrtzeit des Fahrers zum gebuchten Reisetermin mehr als eine Stunde liegt ist kostenfrei. Wird diese Zeit unterschritten, ist der volle Preis zu zahlen. Eine wirksame Stornierung kann nur in schriftlicher Form mit ausgestellter Bestätigung durch Cirou GmbH vorgenommen werden.

Ausgenommen sind Langzeitbuchungen, organisierte Transfers mit Mehraufwand und Fernstrecken ab 100 Kilometer. Für die genannten Transfers gelten folgende Stornogebühren:

Stornogebühren bis 48 h vor Reisetermin – kostenfreie Stornierung 

Stornogebühren bis 24 h vor Reisetermin – 50% der Buchung des vereinbarten Betrags

Stornogebühren bis 12 h vor Reisetermin – 75% der Buchung des vereinbarten Betrags

Stornogebühren unter 12h vor Reisetermin – 100% der Buchung des vereinbarten Betrags

 

Dem Kunden wird ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass ein Schaden nicht entstanden ist oder wesentlich niedriger als die Pauschale anfällt.

  1. Für vermittelte Leistungen und Nebenleistung ist der volle Preis zu zahlen, soweit der jeweilige Drittanbieter (Hotel, Veranstalter etc.) keinen Nachlass bei einer Stornierung gewährt.

Der Rücktritt ist zu richten an:

Cirou GmbH, Edisonstr.6 85716 Unterschleißheim, info@cirou.de

  1. Kündigung nach Fahrtantritt
  2. a) Änderungen der vereinbarten Leistungen nach Fahrtantritt, die für den Anbieter erheblich oder unzumutbar sind, berechtigt den Anbieter den Beförderungsvertrag fristlos zu kündigen. Auf Verlangen des Kunden hat der Anbieter die beförderten Personen an den Ausgangsort mit dem vereinbarten Fahrzeug zurückzubefö
  3. b) Weitergehende Ansprüche des Bestellers sind ausgeschlossen, wenn die notwendige Änderung der vertraglichen Leistung durch den Anbieter nicht zu vertreten ist.
  4. c) Kündigt der Kunden den Vertrag, hat der Anbieter Anspruch auf eine angemessene Vergütung für die bereits erbrachte und noch zu erbringende Befö
  • 9 Rücktritt oder Kündigung durch Taxi-Cirou Chauffeurservice München GmbH
  • Die Cirou GmbH kann vor Beförderungsantritt vom Vertrag zurücktreten oder diesen kündigen, wenn außergewöhnliche Umstände, die der Anbieter nicht zu vertreten hat, die Leistungserbringung unmöglich machen. In diesem Fall kann der Kunde nur die ihm in unmittelbarem Zusammenhang mit der Fahrzeugbestellung entstandenen nachzuweisenden und notwendigen Aufwendungen ersetzt verlangen.
  1. Der Anbieter kann den Vertrag nach Fahrtantritt kündigen, wenn die Erbringung der Leistung entweder durch höhere Gewalt, oder durch eine Erschwerung, Gefährdung oder Beeinträchtigung erheblicher Art durch nicht vorhersehbare Umstände wie z. B. Krieg oder kriegsähnliche Vorgänge, Feindseligkeiten, Aufstand oder Bürgerkrieg, Verhaftung, Beschlagnahme oder Behinderung durch Staatsorgane oder andere Personen, Straßenblockaden, Quarantänemaßnahmen sowie von ihm nicht zu vertretende Streiks, Aussperrungen oder Arbeitsniederlegungen, oder durch den Kunden oder eine zu befördernde Person erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird. Im Falle einer Kündigung aus den vorgenannten Gründen ist Anbieter auf Verlangen des Kunden verpflichtet, die beförderten Personen zurückzubefö Die Pflicht zur Rückbeförderung besteht nicht, wenn dies für den Anbieter unzumutbar ist. Die durch die Rückbeförderung anfallenden Kosten sind durch den Kunden zu tragen.
  2. Kündigt der Anbieter den Vertrag, steht ihm eine angemessene Vergütung für die bereits erbrachten und die nach dem Vertrag noch zu erbringenden Leistungen zu, sofern letztere für den Kunden noch von Interesse sind.
  3. Wird die Durchführung des Auftrags infolge höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet, beeinträchtigt oder völlig unmöglich, kann ein Ausweichtermin festgelegt werden.
  • 10 Risikohinweise und Haftungsausschluss
  1. Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, soweit sich aus den nachfolgenden Gründen nicht etwas anderes ergibt. Dies gilt auch für den Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters, falls der Kunde gegen diese Ansprüche auf Schadensersatz erhebt.
  2. Ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Kunden wegen Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder wesentlicher Vertragspflichten, welche zur Erreichung des Vertragszieles notwendigerweise erfüllt werden müssen. Ebenso gilt dies nicht für Schadensersatzansprüche nach grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverletzung des Anbieters oder seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen.
  3. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung auf den nach der Art der Leistung vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
  4. Gegenüber Unternehmen haftet der Anbieter bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht die Ansprüche aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei dem Anbieter zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei zurechenbarem Verlust des Lebens des Kunden.
  5. Cirou Chauffeurservice München GmbH haftet bei der Erfüllung seiner Verpflichtungen für Verschulden seiner Mitarbeiter und der Personen, die sie zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen hinzuzieht, in dem sich aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ergebenden Umfang.
  6. Cirou Chauffeurservice München GmbH haftet nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt, Aufruhr, Kriegs- und Naturereignisse oder durch sonstige von ihr nicht zu vertretende Vorkommnisse (z.B. Streik, Aussperrung, Verkehrsstörung, Verfügungen von hoher Hand im In- oder Ausland) oder auf nicht schuldhaft verursachte, technische Störungen (wie z.B. das EDV-System) zurückzuführen sind. Als höhere Gewalt gelten auch Computerviren oder vorsätzliche Angriffe auf EDV-Systeme durch „Hacker“, sofern jeweils angemessene Schutzvorkehrungen hiergegen getroffen wurden.
  • 11 Haftung und Haftungsbeschränkung
  1. Die Haftungsbeschränkungen gelten für nutzlos gewordene Aufwendungen des Kunden, die durch den Ausfall der Beförderung entstanden sind. Der Kunde stellt den Anbieter schon jetzt von der Haftung gegenüber Dritten frei, die dadurch entsteht, dass der Kunde schuldhaft eine Pflicht aus diesem Vertrag verletzt hat.
  2. Aussagen und Erläuterungen zu den Leistungen von Cirou Chauffeurservice München GmbH verstehen sich ausschließlich als Beschreibung der Beschaffenheit und nicht als Garantie oder Zusicherung einer Eigenschaft. Aussagen zum Leistungsgegenstand stellen nur dann Garantien oder Zusicherungen im Rechtssinne dar, wenn diese schriftlich erfolgen und ausdrücklich und wörtlich als „Garantie“ oder „Zusicherung“ gekennzeichnet sind.
  3. Die Haftung des Anbieters bei vertraglichen Ansprüchen ist auf den Beförderungspreis beschränkt, wenn
  4. a) der Anspruch bei einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Kunden oder der beförderten Personen, die nicht auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters selbst oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Anbieters beruht,
  5. b) der Anspruch bei sonstigen Schäden nicht auf einer grobfahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters selbst oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Anbieters beruht.
  6. 23 PBefG bleibt unberührt. Die Haftung für Sachschäden ist damit ausgeschlossen, soweit der Schaden jeder beförderten Person 1.000,- € übersteigt und nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.
  7. Der Anbieter haftet nicht für Leistungsträger im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt wurden (z.B. Museumbesuche, Ausstellungen usw.) und die in der Auftragsbestätigung ausdrücklich als Fremdleistung gekennzeichnet wurden.
  • 12 Gepäck und sonstige Sachen
  1. Gepäck im normalen Umfang und – nach vorheriger Absprache sonstige Sachen – werden mit befö
  2. Explosionsfähige, leicht entzündliche, radioaktive, übelriechende oder ätzende Stoffe sowie unverpackte oder ungeschützte Sachen, durch die zu befördernden Personen verletzt werden können, sind von der Beförderung ausgeschlossen.
  3. Für Schäden jeglicher Art, die durch Sachen verursacht werden, die vom Kunden oder den zu befördernden Personen mitgeführt werden, haftet der Kunde, wenn die eingetretenen Schäden auf Umständen beruhen, die von ihm oder den zu befördernden Personen zu vertreten sind.
  • 13 Verhalten und Haftung des Kunden und der Fahrgäste
  1. Dem Kunden obliegt die Verantwortung für das Verhalten seiner Fahrgäste während der Befö Den Anweisungen des Personals des Anbieters ist Folge zu leisten. Der Kunde haftet selbst auch für durch seine Fahrgäste verursachte Schäden am Fahrzeug oder anderen Sachen des Anbieters, soweit für die Entstehung des Schadens die Verletzung eigener vertraglicher oder gesetzlicher Pflichten des Kunden Bestellers ursächlich oder mit ursächlich geworden ist und der Kunde nicht nachweist, dass weder er noch seine Fahrgäste den Schaden zu vertreten haben. Sonstige Ansprüche bleiben unberührt.
  2. Gemäß 21 StVO sind vorgeschriebene Sicherheitsgurte während der Fahrt anzulegen. Sitzplätze dürfen nur kurzzeitig verlassen werden. Jeder Reisende ist verpflichtet, sich im Fahrzeug stets einen festen Halt zu verschaffen, insbesondere beim kurzzeitigen Verlassen des Sitzplatzes.
  3. Fahrgäste, die trotz Ermahnung oder begründeten Anweisungen des Personals/Anbieters nicht nachkommen, können von der Beförderung ausgeschlossen werden, wenn durch die Missachtung von Anweisungen eine Gefahr für die Sicherheit oder Ordnung des Betriebes oder für die Mitfahrgäste entsteht oder aus anderen Gründen die Weiterbeförderung für den Anbieter unzumutbar ist. Ein Anspruch auf Rückbeförderung oder Rückgriffansprüche des Kunden gegenüber dem Anbieter bestehen in diesen Fällen nicht.
  4. Beschwerden sind zunächst an das Personal des Anbieters, und falls dieses mit vertretbarem Aufwand nicht abhelfen kann, an den Anbieter direkt zu richten.
  • 14 Wartezeit
  1. Abholung am Flughafen (Flughafentransfer)

Jede Änderung der vereinbarten Abholzeit, gleich aus welchem Grund, ist dem Anbieter unverzüglich mitzuteilen. Schäden durch eine nicht unverzügliche Mitteilung gehen zu Lasten des Kunden. Der Fahrer des Anbieters steht zu der vereinbarten Abholzeit am jeweiligen Meeting Point des Flughafenterminals, oder dem zuvor schriftlich vereinbarten Treffpunkt, mit Namensschild oder Firmenlogo bereit (frühere oder spätere Bereitstellung ist bei der Buchung anzugeben), Flugverspätungen werden berücksichtigt. Eine Wartezeit über 15 Minuten bei Standardabholung sowie bis 60 Minuten bei Flughafenabholung ist kostenfrei. Eine Telefonnummer, unter welcher der Kunde oder Fahrgast den Fahrer des Anbieters erreichen kann, ist in dem Bestätigungsschreiben angegeben. Sollte nach Ablauf der Wartezeit kein Kontakt zum Fahrgast oder zum Kunden zustande gekommen sein, tritt der Fahrer die Rückfahrt ohne Fahrgast an. Die Leistung des Anbieters gilt dann als erbracht und der volle Fahrpreis wird zur Zahlung fällig. Weitere vom Kunden gewünschte Wartezeiten werden nach der gültigen Preisliste berechnet.

  1. Die Gebühr für die Wartezeit beträgt:

15,00 Euro pro 15 Minuten.

  • 15 Internetseite
  1. Die Informationen und Angebote auf den Internetseiten von cirou.de richten sich sowohl an Kunden also auch an Nichtkunden mit ständigem Wohnsitz in Deutschland und Österreich. Die Angebote, die der Kunde auf den Internetseiten von Cirou Chauffeurservice München GmbH findet, richten sich jedoch ausdrücklich nicht an Personen in Ländern, die das Vorhalten bzw. den Aufruf der darin eingestellten Inhalte untersagen. Jeder Nutzer ist selbst verantwortlich, sich über etwaige Beschränkungen vor Aufruf der Internetseiten zu informieren und diese einzuhalten.
  2. Soweit Cirou Chauffeurservice München GmbH Nachrichten, Marktdaten sowie sonstige allgemeine Informationen auf seinen Internetseiten bereitstellen, dienen diese nur zur Information und zur Unterstützung des Kunden und Nichtkunden. Die genannten Informationen stellen keine konkreten Empfehlungen und begründen kein individuelles Beratungs- oder Auskunftsverhältnis. Sie sind keine Rechts-, Steuer- oder sonstige Beratung und können eine solche auch nicht ersetzen.
  3. Cirou Chauffeurservice München GmbH übernimmt keine Haftung für die Inhalte externer Links. Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich. Eine Haftung von Cirou Chauffeurservice München GmbH für die Inhalte derartiger Internetseiten ist ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
  • 16 Urheberrecht
  1. Cirou Chauffeurservice München GmbH ist Inhaber von sämtlichen gewerblichen Schutzrechten, insbesondere von Marken-, Urheber- und Leistungsschutzrechten, an seinen Internetseiten, an den im Rahmen des Vertrages übersandten Dokumenten und an den in den Mentorings ausgegebenen Arbeitsunterlagen. Diese Werke inklusive aller seiner Teile sind urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der Grenzen des Urheberrechtes ist ohne eine ausdrücklich vorherige Zustimmung durch Cirou Chauffeurservice München GmbH unzulässig und strafbar. Dies gilt insbesondere für Vervielfältigungen, Übersetzungen und die Eingabe in jegliche elektronische Medien sowie der damit verbundenen Darstellung gegenüber Dritten.
  2. Die Verlinkung auf eine der Webseiten von cirou.de bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.
  3. Kein Element der Internetseite gewährt irgendwelche Lizenz- oder Benutzungsrechte an Bildern, eingetragenen Marken, Logos oder sonstigen Rechten. Mit dem Herunterladen oder Kopieren der Internetseite oder deren Elemente werden keinerlei Rechte im Hinblick auf die Elemente auf der Internetseite übertragen oder begründet.
  • 17 Cookies
  1. Cirou Chauffeurservice München GmbH setzt zum Teil sogenannte Cookies ein, um dem Kunden den Zugriff individueller und schneller zu ermö Der Kunde kann seinen Browser so einstellen, dass er über die Platzierung von Cookies informiert oder der Gebrauch von Cookies unterdrückt wird.
  2. Cirou Chauffeurservice München GmbH weist darauf hin, dass die Aktivitäten der Benutzer dieser Internetseite registriert und unter anderem zu Sicherheits-, Marketing- und Systemüberwachungszwecken analysiert werden.
  • 18 Sprache, Gerichtsstand, anzuwendendes Recht
  1. Der Vertrag wird auf Deutsch abgefasst. Die weitere Durchführung der Vertragsbeziehung erfolgt auf Deutsch. Es findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Für Verbraucher gilt dies nur insoweit, als dadurch keine gesetzlichen Bestimmungen des Staates eingeschränkt werden, in dem der Kunde seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat. Gerichtsstand ist bei Streitigkeiten mit Kunden, die kein Verbraucher, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind, Sitz des Anbieters.
  2. Zahlungsort ist der Sitz der Cirou Chauffeurservice München GmbH
  • 19 Datenschutz
  1. Im Zusammenhang mit der Anbahnung, Abschluss, Abwicklung und Rückabwicklung eines Vertrages auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden durch den Anbieter vom Kunden Daten erhoben, gespeichert und verarbeitet. Dies geschieht im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
  2. Der Anbieter gibt keine personenbezogenen Daten des Kunden an Dritte weiter, es sei denn, dass er hierzu gesetzlich verpflichtet wäre oder der Kunde vorher ausdrücklich eingewilligt hat. Wird ein Dritter für Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Abwicklung von Verarbeitungsprozessen eingesetzt, so werden die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes eingehalten. Die vom Kunden im Wege der Auftragsbestätigung mitgeteilten Daten werden ausschließlich zur Kontaktaufnahme innerhalb des Rahmens der Vertragsabwicklung und nur zu dem Zweck verarbeitet, zu dem der Kunde die Daten zur Verfügung gestellt hat. Die Zahlungsdaten werden an das mit der Zahlung beauftragte Kreditinstitut weitergegeben. Soweit den Anbieter Aufbewahrungsfristen Handels- oder steuerrechtlicher Natur treffen, kann die Speicherung einiger Daten bis zu zehn Jahre dauern. Während des Besuchs auf der Internetseite des Anbieters werden anonymisierte Daten, die keine Rückschlüsse auf personenbezogene Daten zulassen und auch nicht beabsichtigen, insbesondere IP-Adresse, Datum, Uhrzeit, Browsertyp, Betriebssystem und besuchte Seiten, protokolliert. Auf Wunsch des Kunden werden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen die personenbezogenen Daten gelöscht, korrigiert oder gesperrt.
  3. Personenbezogene Daten, die uns über unsere Website mitgeteilt worden sind, werden nur so lange gespeichert, bis der Zweck erfüllt ist, zu dem sie uns anvertraut wurden. Soweit Handels- und steuerrechtliche Aufbewahrungsfristen zu beachten sind, kann die Dauer der Speicherung bestimmter Daten bis zu 10 Jahre betragen.
  • 20 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein bzw. nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Gültigkeit des Vertrags nicht berührt. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung soll ersetzt werden durch eine wirksame und durchführbare Regelung, deren Wirkung der ursprünglichen Zielsetzung möglichst nahekommt, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen beziehungsweise undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.

München den 01.04.2022